0Langstrecke Fahrzeuge dieser Klasse sind wie unten beschrieben
Serientourenwagen der Klassen 1, 2, 3, (3b) und Spezialtourenwagen der Klasse 4,
jedoch ohne Hubraumbegrenzung. Es dürfen sowohl 2-Rad als auch 4-Rad angetriebene Fahrzeuge verwendet werden.
1Serientourenwagen bis 1400 cm³ Die Fahrzeuge in dieser Klasse sind
Serientourenwagen mit einem Hubraum bis 1400 cm³. Es dürfen ausschließlich 2-Rad angetriebene Fahrzeuge
verwendet werden. Von diesen Fahrzeugen müssen vom Hersteller mindestens 2500 Stück gebaut worden sein.
2Serientourenwagen von 1400 cm³ bis 1800 cm³ Die Fahrzeuge in dieser
Klasse sind Serientourenwagen mit einem Hubraum zwischen 1400 cm³ und 1800 cm³. Es dürfen ausschließlich 2-Rad
angetriebene Fahrzeuge verwendet werden. Auch bei diesen Fahrzeugen gilt, dass vom Hersteller mindestens
2500 Stück gebaut worden sein müssen.
3Serientourenwagen über 1800 cm³ Die Fahrzeuge in dieser Klasse sind
Serientourenwagen mit einem Hubraum über 1800 cm³. Auch hier dürfen ausschließlich 2-Rad angetriebene
Fahrzeuge verwendet werden. Auch bei diesen Fahrzeugen gilt, wie in Klasse 1 und 2, dass vom
Hersteller mindestens 2500 Stück gebaut worden sein müssen.
4Spezialtourenwagen bis 1800 cm³ (nur Frontantrieb) Fahrzeuge dieser Klasse
sind Spezialtourenwagen mit einem Hubraum bis 1800 cm³. Es dürfen ausschließlich 2-Rad-Frontangetriebene
Fahrzeuge verwendet, wobei es den Fahrern freigestellt ist, welche Getriebeart sie verwenden. Weiterhin können
das Fahrwerk, die Kühlerposition, und die Motorleistung verändert werden.
5Supertourenwagen bis 1600 cm³ Fahrzeuge dieser Klasse sind Supertourenwagen
mit einem Hubraum bis 1600 cm³ (für eine Übergangsfrist bis 2012 auch 1800ccm).
Hier dürfen sowohl 2-Rad als auch 4-Rad angetriebene Fahrzeuge verwendet werden.
Der Motorblock darf durch einen beliebigen PKW-Motorblock des gleichen
Konzerns ersetzt werden, wobei es nicht erlaubt ist, Motorradmotoren zu verwenden. Die
Motorleistung sowie die Motor– und Getriebeaufhängungen sind freigestellt.
6Supertourenwagen über 1600 cm³ Fahrzeuge dieser Klasse sind
Supertourenwagen mit einem Hubraum über 1600 cm³. Hier dürfen sowohl 2-Rad als auch
4-Rad angetriebene Fahrzeuge verwendet werden. Der Motorblock darf durch einen
beliebigen PKW-Motorblock des gleichen Konzerns ersetzt werden, wobei es nicht
erlaubt ist Motorradmotoren zu verwenden. Die Motorleistung sowie die Motor- und
Getriebeaufhängungen sind freigestellt.
7Spezialfahrzeuge bis 1600 cm³ (ohne Allrad, 2-Ventil- und Vergasertechnik) Fahrzeuge dieser
Klasse sind speziell für den Autocross-Sport gebaute Fahrzeuge bis 1600cm³, ohne Allrad, 2-Ventil- und
Vergasertechnik. Die Motoren dieser Klasse sind freigestellt. Darüber hinaus ist das Getriebe und der sonstige
Antriebsstrang freigestellt.
8Spezialfahrzeuge bis 1600 cm³ Fahrzeuge dieser Klasse sind speziell
für den Autocross-Sport gebaute Fahrzeuge bis 1600cm³. Hier dürfen sowohl 2-Rad als auch
4-Rad angetriebene Fahrzeuge verwendet werden. Die Motoren dieser Klasse sind freigestellt.
Darüber hinaus ist das Getriebe und der sonstige Antriebsstrang freigestellt.
9Spezialfahrzeuge über 1600 cm³ Fahrzeuge dieser Klasse sind speziell
für den Autocross-Sport gebaute Fahrzeuge über 1600cm³. Hier dürfen sowohl 2-Rad als auch 4-Rad
angetriebene Fahrzeuge verwendet werden. Die Motoren dieser Klasse sind freigestellt.
Darüber hinaus ist das Getriebe und der sonstige Antriebsstrang freigestellt.
10Spezialfahrzeuge bis 1150 cm³ (ohne Allrad) Fahrzeuge dieser Klasse sind
speziell für den Autocross-Sport gebaute Fahrzeuge bis 1150cm³. Hier dürfen lediglich 2-Rad angetriebene
Fahrzeuge verwendet werden. Die Motoren dieser Klasse sind freigestellt.
Darüber hinaus ist das Getriebe und der sonstige Antriebsstrang freigestellt.
11Jugendklasse bis 16 Jahre (nur Serientourenwagen bis 1400 cm³) Jugendklasse.
In dieser Klasse starten Jugendliche, die zwischen 14 und 16 Jahre alt sind und vorab an einem
Schulungslehrgang mit anschließender Prüfung teilgenommen haben.
Die Fahrzeuge sind Serientourenwagen mit einem Hubraum bis 1400 cm³ und 2-Rad-Antrieb.
12Jugendklasse ab 16 Jahre (nur Serientourenwagen bis 1400 cm³) Jugendklasse.
In dieser Klasse starten Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und vorab an einem
Schulungslehrgang mit anschließender Prüfung teilgenommen haben. Die Fahrzeuge sind Serientourenwagen mit einem
Hubraum bis 1400 cm³ und 2-Rad-Antrieb.
15Cross-Karts mit 2 CV Motoren In dieser Klasse starten Nachwuchsfahrer,
deren Fahrzeuge speziell für den Autocross-Sport gebaut wurden und mit einem 2 CV-Motor ausgestattet sind.
Startberechtigt sind Jugendliche ab 12 Jahren bis einschließlich 18 Jahren.